News
Mitteilung des Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Dezernat Binnenfischerei – Fischereikundlicher Dienst
Der Fischereikundliche Dienst des Landes Niedersachsen erteilt für die Vechte die widerrufliche Genehmigung zum Fang von Welsen, die das gesetzliche Mindestmaß noch nicht erreicht haben. Die Genehmigung gilt bis zum 31.12.2022.
Aufgrund dieser Genehmigung gefangene, untermaßige Welse dürfen nicht zurückgesetzt werden. Jeder maßige Wels ist ebenfalls zu entnehmen.
Der Vorstand
Sportfischerverein Schüttorf e. V.
Newsletter
Sie möchten auch in Zukunft keine Aktion oder Information verpassen?
Dann melden Sie sich doch gerne für unseren Newsletter an.